Eulenfisch - Limburger Magazin für Religion und Bildung

Achim Buckenmaier: Lehramt der Bischofskonferenzen?

Anregungen für eine Revision
 
Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein uns wohl bekanntes Gremium. Sie fällt viele Entscheidungen, sie äußert sich zu vielen Fragen in Kirche und Gesellschaft. Doch ist von ihr in der vorliegenden Schrift nicht die Rede. Es geht vielmehr um die Bischofskonferenz als solche. Achim Buckenmaier reflektiert ihre Stellung im Gefüge der Kirche, er lotet die Spielräume aus, innerhalb derer sie angesichts neuer Herausforderungen neu ausgerichtet werden kann. Seine Erörterungen bewegen sich im Bereich der dogmatischen und kanonistischen Lehrzusammenhänge.
 
In seinem ersten Lehrschreiben, „Evangelii gaudium“, in dem es um die „Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute“ ging, hat Papst Franziskus alle Teilkirchen aufgefordert, im Blick auf die Verkündigung des Evangeliums in der heutigen Welt die anstehenden Reformen ihrer Einrichtungen anzupacken. Er erinnerte dabei auch daran, dass schon das II. Vatikanische Konzil in der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ auf die spezifischen Aufgaben der Bischofskonferenzen aufmerksam gemacht hat (LG 23) und führte dann aus: „… dieser Wunsch hat sich nicht völlig erfüllt, denn es ist noch nicht deutlich genug eine Satzung der Bischofskonferenzen formuliert worden, die sie als Subjekte mit konkreten Kompetenzbereichen versteht, auch einschließlich einer gewissen authentischen Lehrautorität“ (Lehrschreiben Evangelii gaudium, Nr. 32). Der Verfasser prüft nun in seiner vorliegenden Studie, ob und wie es theologisch und rechtlich möglich sein könnte, die lehramtlichen Kompetenzen der Bischofskonferenzen neu zu bestimmen.
 
Seine Erörterungen bewegen sich naturgemäß innerhalb der Vorgaben, die er nicht in Frage stellt. Es handelt sich um die Aussagen, die das II. Vaticanum zur Stellung der Bischofskonferenzen und ihrer lehramtlichen Aufgaben gemacht hat. Sie finden sich nicht nur in „Lumen gentium“, sondern auch im Dekret „Christus Dominus“, in dem es um die Hirtenaufgabe der Bischöfe geht. Sodann finden sich ausführliche Erörterungen zur vorliegenden Thematik in dem Apostolischen Schreiben „Apostolos suos“, das Papst Johannes Paul II. im Jahr 1998 „Über die theologische und rechtliche Natur der Bischofskonferenzen“ erlassen hat. Eine Entsprechung zu diesen maßgeblichen Dokumenten findet sich im Gesetzbuch der Kirche, also im CIC, in den Canones 447-459. Diese Dokumente umschreiben die Stellung und die Aufgaben der Bischofskonferenzen im Gefüge der Kirche, berühren allerdings die spezifisch lehramtlichen Kompetenzen nur beiläufig, sodass die erwähnte Anregung von Papst Franziskus nachvollziehbar ist.
 
Wie in der vorliegenden Studie deutlich herausgearbeitet wird, ist die lehramtliche Aufgabe der Bischofskonferenzen innerhalb zweier Gegebenheiten, die theologisch nicht in Frage stehen, anzusiedeln. Die eine besteht darin, dass das Lehramt ursprünglich den Bischöfen anvertraut ist. In der Bischofsweihe wird es ihnen zusammen mit den anderen Ämtern, die sie in der Leitung der Bistümer wahrzunehmen haben, übertragen. Sie üben es im Bereich der Ortskirche, für die sie Verantwortung tragen, aus. Die andere ist damit gegeben, dass das ganze Bischofskollegium, an dessen Spitze der Inhaber des Petrusamtes, der Papst, steht, für die Kirche im Ganzen, auch lehramtlich, zuständig ist. In den Bischofskonferenzen sind die Bischöfe zu Beratung und Entscheidung beieinander, die für eine Teilkirche, die in einer Region ihre Wege geht, zuständig sind. Auch diesen Bischofskonferenzen kommt eine lehramtliche Autorität zu, freilich in abgeleiteter Weise. Sie bezieht sich auf pastoral relevante Bereiche, deren Gestaltung Lehrdimensionen berührt. Die lehramtliche Autorität der Bischofskonferenzen kommt dadurch zustande, dass ihre Mitglieder die ihnen ursprünglich anvertraute Kompetenz aus pastoralen Erwägungen miteinander teilen. Auf diese Weise ist es möglich, dass die Kirche in der Region, der die Bischofskonferenz zugeordnet ist, zusammenhängend und überschaubar spricht und handelt.
 
Die vorliegende Studie ist eine informative und affirmative Zusammenfassung der aus der jüngeren Tradition stammenden Bestimmungen zur Rolle der Bischofskonferenzen und zugleich eine vorsichtig vorgehende Sondierung der Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung im Kontext der heutigen Zeit und ihrer neuen Herausforderungen. Der Verfasser plädiert dabei für eine Stärkung der lehramtlichen Rolle der Bischofskonferenzen. Gleichzeitig betont er, dass ihre Wahrnehmung, so sie in einmütiger Weise geschieht, das Attribut „kollegial“ verdient. Wichtig ist in allem, dass das kollegiale Lehren in einer Sprache geschieht, die den in einer säkularisierten Kultur lebenden Zeitgenossen wirklich trifft. In der Entfaltung all dieser Reflexionen ist die Arbeit anspruchsvoll.

Regensburg: Friedrich Pustet Verlag 2016
86 Seiten
16,95 €
ISBN 978-3-7917-2833-9

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