Eulenfisch - Limburger Magazin für Religion und Bildung

Karl Kardinal Lehmann: Toleranz und Religionsfreiheit

Die von Jan Assmann angestoßene Debatte, dass der biblische Monotheismus Gewalt evoziere, dreht sich um die Behauptung, dass der Glaube an einen Gott wegen der darin implizierten religiösen Wahrheitsansprüche den Anderen in der Andersheit seiner Religion nicht gelten lassen könne. Schaut man auf die fanatischen IS-Extremisten, welche den Mord an Anders- bzw. Ungläubigen als Gottes-Dienst betrachten, so ist diese These brennend aktuell.

Anders G.E. Lessings Toleranzdrama Nathan der Weise: Im besten aufklärerischen Ansatz versuchte er, den Wahrheitsanspruch der monotheistischen Religionen zu relativieren, denn alle Religionen seien Illusionen und Projektionen. Wenn sie aber „gleich gültig“ sind, so laufen sie Gefahr, in „Gleichgültigkeit“ abzugleiten. Wen wundert es, dass die deutsche Aufklärung, die im Kern stets religiös geblieben ist, mit ihrem Ausschließlichkeitsanspruch einer Moralreligion sich selbst wieder in der Zurückdrängung bzw. Aushöhlung kirchlicher Positionen als intolerant herausstellte.

Aus dieser Grundproblematik im Spannungsfeld zwischen Fanatismus und Relativismus ist es sehr erfreulich, dass der emeritierte Mainzer Kardinal Karl Lehmann seine Arbeiten zum Toleranzbegriff und dem neuzeitlichen Ringen um Religionsfreiheit in der Heinrich-Heine-Professur in Düsseldorf vortragen konnte und nun in Buchform einer breiten Leserschaft vorlegt. So skizziert er eingangs in einer etymologisch orientierten Begriffsgeschichte der Toleranz die grundlegenden Entwicklungen von der Antike bis zur frühchristlichen Prägung und zeigt damit in den Anfängen das grundlegende Ringen um Begriffsklärungen auf. Während Augustinus die tolerantia als fundamentale Tugend ansah, rechtfertigte er andererseits Zwangsbekehrungen. Auch wenn Thomas von Aquin Gewaltanwendung bei hartnäckigen Häretikern als notwendig ansah, lehnte er im Namen des Naturrechts die Zwangstaufe jüdischer Kinder ab, denn sie würde dem Kind gegen den Willen der Eltern Gewalt antun. Ebenso bringt er die bei Peter Abaelard entwickelte und für heftige Auseinandersetzungen sorgende Lehre vom „irrenden Gewissen“ zu einer ersten Synthese: Hört der Mensch auf sein mit besten Intentionen ausgestattetes Gewissen und folgt dennoch einem Irrtum, so kann er keine Sünde begehen. Ebenso bringt Kardinal Lehmann an der Schwelle zur Neuzeit das sehr innovative Toleranzverständnis des Nikolaus von Kues zur Sprache; hier klingt ein vertieftes Denken religiöser Pluralität an: una religio in rituum varietate. So sehr die Riten und Gebräuche verschieden sind, so meinen alle im Letzten die eine Religion. Cusanus sieht die Vielfalt nicht als Quelle des Irrtums, sondern als „Vermehrung der Frömmigkeit“. Die Religionen sollen sich als Entfaltungen der wirklichen Wahrheit verstehen, wer die größere Wahrheit „besitze“, müsse sie durch größere Liebe unter Beweis stellen. Damit zeigt er neben der Wichtigkeit eines ontologischen Wahrheitsverständnisses ein relationsontologisches – auf den Anderen wechselseitig bezogenes – Denken auf.

Über die Skizzierung der reformatorischen und säkularen Generalisierungen des Toleranzbegriffes in der Aufklärung (Spinoza, Bayle, Locke, Voltaire) und dessen Ringen um religiöse Neutralität des Staates mit allen erneuten vereinseitigenden Intoleranzen mündet der Kardinal in die dramatische und bis heute bleibend aktuelle Geschichte der Verhältnisbestimmung von Wahrheit und Freiheit, verbunden mit den Grenzbestimmungen des Toleranzbegriffes in der Anerkennung der Religionsfreiheit auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil: Diese Entwicklung und Konstitution der Religionsfreiheit verdankt sich – dies ist die schmerzliche Erkenntnis für Christen – nicht der Kirche bzw. der Theologie, sondern dem säkular-rationalen Recht und es bedurfte etlicher Anstrengungen, bis, so Kardinal Lehmann, „das Recht auf Wahrheit und der Anspruch der individuellen Freiheit auf dem Boden des Freiheitsrechts der Person miteinander versöhnt werden konnten“.

Wurden die bisherigen Entwicklungen von Kardinal Lehmann eher überblicksartig in den wesentlichen Entwicklungen skizziert, so behandelt er ab diesem Punkt die entscheidenden Schritte zum II. Vatikanum mit hervorragenden und spannend zu lesenden Detailkenntnissen. Allein der Anmerkungsapparat und die Literaturverweise, die ein Fünftel des Bandes einnehmen, unterstreichen enorme Sachkenntnis und bieten eine exzellente Grundlage für Vertiefungen! Allerdings muss angefragt sein, warum er die außer Frage stehende entscheidende Weiterentwicklung vom Recht auf Wahrheit zu einem ohne Einschränkung geltenden Recht der Person und deren Anerkennung auf dem Konzil tatsächlich als „kopernikanische Wende“ – diese Einschätzung findet sich viel schärfer noch bei L. Massignon, der sie als „kopernikanische Revolution“ bezeichnet – und damit als einen Paradigmenwechsel interpretiert. Allein der Verweis auf Cusanus mit seinen zum Wahrheitsverständnis hinzukommenden relationsontologischen Ansätzen lässt erahnen, dass eine vereinseitigende Erkenntnishaltung aufgebrochen wurde und es ein Kontinuum jenseits „revolutionärer Konzilsverständnisse“ gibt.

Diese Balance und gegenseitige Bedingtheit zwischen dem Recht auf Wahrheit und dem Freiheitsrecht der Person unterstreicht der Kardinal abschließend in sieben Versuchen einer normativen These zur Toleranz. Er entlässt den Leser mit der eindringlichen Mahnung und Aufgabe, sich weder von der falschen Sicherheit des Fundamentalismus noch dem unaufhörlichen Zweifel des Relativismus leiten zu lassen, sondern in echten Gesprächen das Fremde zu suchen – was die eigene Person stets bereichert, denn der „Telos der Toleranz ist Wahrheit“.

 

Freiburg: Herder Verlag. 2015

144 Seiten

19,99 €

ISBN 978-3-451-33511-2

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